A. Allgemeines
1. Die nachstehenden Bedingungen gelten für sämtliche zwischen Ostseestürmer e.V. und Mitgliedern geschlossenen Leistungsverträge. Leistungen der Ostseestürmer e.V. sind:
- 1.1 theoretische Schulungen
- 1.2 Törns (auch Ausbildungstörns)
- 1.3 Sonstige Veranstaltungen im Rahmen des Vereinslebens (außer Gremiensitzungen)
- 1.4 Ausleihe von Vereinsmaterial
- 1.5 Verkauf von Vereinskleidung und anderen Produkten
- 1.6 Verkauf von Gutscheinen
2. Die Ostseestürmer sind ein gemeinnütziger Sportverein, der keinen Gewinn anstrebt. Leistungen der Ostseestürmer e.V. werden ausschließlich gegenüber Mitgliedern erbracht. Die Wörter „Mitglieder“, „Teilnehmer“ oder „Kunde“ werden daher im folgenden Synonym für den Vertragspartner der Ostseestürmer e.V. verwendet. Die Wörter „Veranstaltung“ und „Törn“, sind Bezeichnungen für Sportveranstaltungen von Ostseestürmer e.V.; auch „Artikel“ beschreibt eine Leistung der Ostseestürmer e.V.
3. Vertrags- und Leistungssprache ist Deutsch
4. Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen mit dem Auftraggeber (einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben in jedem Fall Vorrang vor diesen AGB. Für den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist, vorbehaltlich des Gegenbeweises, ein schriftlicher Vertrag beziehungsweise die schriftliche Bestätigung der Ostseestürmer e.V. maßgebend.
5. Rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen des Mitgliedes in Bezug auf den Vertrag (zum Beispiel Fristsetzungen, Mängelanzeige, Rücktritt oder Minderung) bedürfen der Schriftform, soweit in den nachfolgenden AGB nicht ausdrücklich etwas anderes geregelt ist. Gesetzliche Formvorschriften und weitere Nachweise bleiben hiervon unberührt.
B. Anmeldung / Vertragsschluss
1. Alle Leistungen können über die Homepage der Ostseestürmer e.V. (www.ostseestuermer.de) gebucht werden. Die Buchung stellt eine Anfrage an die Ostseestürmer e.V. dar. Die Ostseestürmer können eine schriftliche Bestätigung mittels Anmeldeformular verlangen.
2. Bei Buchungen für Leistungen, die eine Anmelde- oder Frühbucherfrist haben, ist Ostseestürmer e.V. berechtigt, diese innerhalb von zwei Wochen nach dem Ende der letzten Frist zu prüfen und anzunehmen. Bei Buchungen für Leistungen ohne Anmeldefrist gilt eine Frist von zwei Wochen ab Zugang.
3. Der Vertrag wird erst mit der Buchungsbestätigung der Ostseestürmer e.V. und der Entrichtung des vollen Preises geschlossen, sofern zu diesem Zeitpunkt eine gültige Mitgliedschaft bei den Ostseestürmer e.V. besteht. Eingangsbestätigungen nach Buchung stellen ausdrücklich keine Buchungsbestätigung dar.
4. Ostseestürmer e.V. kann Buchungen von Nichtmitgliedern im Nachhinein annehmen, wenn diese vor der Leistungserbringung Mitglied werden.
5. Mit der Bestellung oder dem Bezug von Leistungen werden diese AGB von dem Mitglied ausdrücklich anerkannt.
6. Ostseestürmer e.V. ist nicht verpflichtet Buchungen anzunehmen.
C. Leistungsänderungen
Ostseestürmer e.V. behält sich ausdrücklich vor, aus sachlich berechtigten, erheblichen und nicht vorhersehbaren Gründen die Leistungen auch nach Vertragsschluss hinsichtlich Dauer, Terminen, Ort / Fahrtgebiet, Schiff / Räume, Inhalt, Teilnehmern, Leitung / Schiffsführer im zwingend notwendigen Umfang zu verändern, wenn die geplante Leistungserbringung aufgrund von außergewöhnlichen Umständen ansonsten unmöglich oder gefährdet wird. Derartige Umstände sind insbesondere: mangelnde Leistung Dritter die wesentlich sind (z.B. mangelnde Einsatzbereitschaft eines gecharterten Schiffes), Krieg, innere Unruhen, Streik, hoheitliche Anordnung, Epidemien, Naturkatastrophen oder ähnliche schwerwiegende Ereignisse. Hieraus ergeben sich keine Ansprüche des Teilnehmers an Ostseestürmer e.V.
D. Zahlungsbedingungen
1. Der Preis für alle Leistungen ist mit der Buchung in einer Summe fällig.Der Kunde ist mit der Zahlung fünf Bankarbeitstage nach Fälligkeit in Verzug, ohne dass es einer Zahlungsaufforderung bedarf.
2. Bei erteilten SEPA-Einzugsermächtigungen gilt die Zahlung erst fünf Bankarbeitstage nach Ausführung als bei Ostseestürmer e.V. eingegangen.
3. Bei einer Rücklastschrift trotz erteilter Lastschrift-Einzugsermächtigung und Fälligkeit des Lastschriftbetrages erhebt Ostseestürmer e.V. eine pauschale Gebühr von 15,– €.
4. Ein Zahlungsverzug oder eine Rücklastschrift lassen den Vertrag mit den Ostseestürmern nicht zustande kommen (vergleiche B.3). Das bedeutet, dass die Ostseestürmer die Leistung verweigern dürfen (z.B. die Teilnahme an dem gebuchten Törn), Verbindlichkeiten von Ostseestürmer e.V. gegenüber dem Kunden mit den Forderungen verrechnen, diese, auch mehrfach, schriftlich anmahnen und hierfür eine Gebühr in Höhe von jeweils 15,– € verlangen und die Forderungen mit 4% /a verzinsen dürfen. Dem Mitglied steht es frei Ostseestürmer e.V. im Einzelfall nachzuweisen, dass der tatsächliche Schaden durch die Zahlungsverzögerung geringer ist als die genannte Pauschale; in diesem Fall beschränkt sich der Anspruch von Ostseestürmer e.V. auf Ersatz des tatsächlichen Schadens zzgl. Verzugszinsen in Höhe von 4% auf den fälligen Betrag vom Zeitpunkt der Fälligkeit an.
E. Rücktritt
1. durch die Ostseestürmer e.V.
1.1 Ostseestürmer e.V. ist berechtigt die Durchführung von Veranstaltungen nach A.1.1 bis A.1.3 für die es eine Anmelde- oder Frühbucherfrist gibt, bis zum Ende der letzten Frist ohne Angabe von Gründen entschädigungslos abzusagen. In diesem Fall werden gezahlte Leistungsentgelte vollumfänglich erstattet.
1.2 Ostseestürmer e.V. ist berechtigt, vor der Leistungserbringung zurückzutreten, wenn diese aufgrund von Umständen unmöglich oder gefährdet wird, die bei Vertragsabschluss nicht vorhersehbar waren: Derartige Umstände sind insbesondere: mangelnde Leistung Dritter die wesentlich sind (z.B. mangelnde Einsatzbereitschaft eines gecharterten Schiffes), Krieg, innere Unruhen, Streik, hoheitliche Anordnung, Epidemien, Pandemien, Naturkatastrophen oder ähnliche schwerwiegende Ereignisse. Bei Rücktritt durch die Ostseestürmer e.V. aus einem der vorgenannten Gründe erhält das Mitglied die geleistete Zahlung zurück. Weitergehende Ansprüche gegen die Ostseestürmer e.V., gleich aus welchem Rechtsgrunde, sind ausgeschlossen.
2. durch das Mitglied:
2.1 Die Ansprüche des Mitglieds auf Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen richten sich – ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des Anspruchs nach den folgenden Bestimmungen:
2.2. Für Leistungen nach A.1.4 (Leihe) und A.1.5 (Shop) gilt das gesetzliche Widerrufsrecht.
2.3 Für andere als in 2.2. genannten Leistungen, für die Ostseestürmer e.V. keinen Preis / Beitrag von den Mitgliedern erhebt (kostenlose Veranstaltungen), verlangt Ostseestürmer e.V. keine Entschädigung; auch dem Mitglied steht keine Entschädigung zu.
2.4 Für andere als in 2.2. genannten Leistungen, für die Ostseestürmer e.V. einen Preis / Beitrag von den Mitgliedern erhebt (kostenpflichtige Veranstaltungen) gilt:
2.4.1 Das Mitglied kann jederzeit vor Beginn der Veranstaltung zurücktreten.
2.4.2 Im Falle des Rücktritts können die Ostseestürmer e.V. eine angemessene Entschädigung verlangen, die nach ihrer Wahl konkret oder pauschalisiert berechnet wird. Für diese Veranstaltungen gilt:
2.4.3 Bei Veranstaltungen ohne Anmelde- oder Frühbucherfrist oder bei Veranstaltungen mit einer Anmelde- oder Frühbucherfrist, bei denen der Rücktritt vor dem Ende der frühesten Frist erfolgt, entspricht die Höhe der Entschädigung dem vom Mitglied zu zahlenden Leistungspreis, höchstens jedoch 35,– €.
2.4.4 Bei einem Rücktritt nach dem Ende der frühesten Frist, berechnen die Ostseestürmer e.V. eine Aufwandspauschale von 10,– € zzgl. eine Entschädigung in Höhe des Leistungspreises. Vom Leistungspreis werden die Entgelte von Ersatzteilnehmern und Nachrückern wie folgt in Anrechnung gebracht:
2.4.5 Sofern ein durch den Teilnehmer gestellter Ersatzteilnehmer durch die Ostseestürmer e.V. akzeptiert wird, erhält der Teilnehmer den Preis den der Ersatzteilnehmer zahlt abzüglich einer Aufwandspauschale von 10,– €, höchstens jedoch seinen eigenen Teilnehmerpreis, erstattet. Der Teilnehmer kann nur mit Zustimmung der Ostseestürmer e.V. einen Ersatzteilnehmer stellen. Die Ostseestürmer e.V. sind berechtigt Ersatzteilnehmer abzulehnen, wenn diese nicht die erforderlichen Voraussetzungen erfüllen oder Anlass zur Vermutung bieten, dass sie den sozialen Frieden an Bord erheblich gefährden könnten.
2.4.6. Sofern der Teilnehmer keinen Ersatzteilnehmer stellt und sein Rücktritt bis vier Kalendertage vor Veranstaltungsbeginn erfolgt, wird die Summe der Teilnehmerbeiträge anderer Nachrücker, abzüglich einer Aufwandspauschale von 10,– €, anteilig an diejenigen Teilnehmer erstattet, die keinen Ersatzteilnehmer nach Nr. 2.4.5 gestellt haben und bis einschließlich vier Kalendertage vor Veranstaltungsbeginn zurückgetreten sind. Der Erstattungsbetrag ist dabei auf den gezahlten Teilnehmerbeitrag abzgl. einer Aufwandspauschale von 10,- € begrenzt.
2.4.7 Sofern der Teilnehmer keinen Ersatzteilnehmer stellt und der Rücktritt drei oder weniger Kalendertage vor Veranstaltungsbeginn erfolgt, erhält der zurückgetretene Teilnehmer eine anteilige Erstattung seiner Teilnehmergebühr nur insoweit, als dass nach voller Befriedigung der Teilnehmergruppe aus Nr. 2.4.6 noch finanzielle Mittel verfügbar sind. In diesem Fall wird die Aufwandspauschale von 10,– € von der Erstattung in Abzug gebracht. Treffen diese Bedingungen auf mehrere Teilnehmer zu, so werden die Mittel aus Satz 1 zu gleichen Teilen auf diese Gruppe verteilt.
2.4.8 Sofern der Teilnehmer zur Zahlung des Teilnehmerentgeltes einen Gutschein eingesetzt hat, wird Gutschein wieder herausgegeben und kann innerhalb der verbleiben Gültigkeitsdauer erneut eingesetzt werden; sofern die Erstattungssumme mindestens den Gutscheinbetrag entspricht; ersatzweise wird ein Gutschein in der Höhe des Erstattungsbetrages herausgegeben.
2.5 Es steht dem Teilnehmer stets der Nachweis offen, dass der Schaden nicht oder nicht in der von den Ostseestürmer e.V. errechneten Höhe entstanden ist.
F. Besondere Bedingungen für Törns (nach A.1.2)
1. In Törnpreis enthalten ist
- die Unterkunft an Bord einer Segelyacht für den gesamten Törnzeitraum,
- die nautisch gebotene Ausrüstung der Yacht und
- die Stellung eines Skippers, der über einen für das Fahrtgebiet angemessenen, amtlichen nautischen Befähigungsnachweis verfügt.
2. Andere Kosten sind ausdrücklich nicht in der Törnpreis enthalten; hierzu gehören insbesondere:
- An- und Abreise zum / vom Liegeplatz der Yacht
- Liege- / Hafengebühren
- Verpflegung
- Schiffsdiesel
- Notwendige, persönliche Ausrüstung (z.B. Segelkleidung) und Schäden an dieser Ausrüstung
- Kosten oder Schäden die einem Teilnehmer dadurch entstehen, dass der Skipper eine Änderung der Reiseroute oder des Ankunftstermins im Zielhafen oder an Ein- und Ausstiegspunkte aus Sicherheitsgründen für erforderlich hält.
- Mitgliedsbeiträge der Ostseestürmer e.V. (Die Mitgliedschaft ist obligatorisch)
Hinweis: Die unter Nr. 1 bis 4 gelisteten Kosten werden zwangsläufig anfallen und sind von allen Teilnehmern zu gleichen Anteilen zu tragen.
3. Jeder Teilnehmer hat alle Anweisungen des Skippers und seiner Beauftragten unbedingt, unverzüglich und gewissenhaft Folge zu leisten; bei Zuwiderhandlungen kann der Skipper jederzeit einen Teilnehmer auf dessen Kosten von der weiteren Teilnahme am Törn ausschließen. Diese Verpflichtung besteht fort, bis das Schiff ordentlich übergeben wurde, auch wenn die Rückgabe – gleich aus welchem Grund – später als geplant stattfindet. Das geplante Ende des Törns ist für diese Verpflichtung unerheblich.
4. Der Teilnehmer wurde belehrt, dass jeder Törn mit Gefahren und Risiken verbunden ist, die den Verlust aller mitgeführten Sachwerte und eine Beeinträchtigung der Gesundheit bis hin zum Tod zur Folge haben können. Der Abschluss einer Unfallversicherung wird daher empfohlen. Der Teilnehmer weis, dass von ihm eine aktive Mitarbeit bei allen anfallenden Arbeiten an Bord erwartet wird und er sich in der Regel seine Kajütte mit einem (ggf. andersgeschlechtlichen) weiteren Teilnehmer teilen muss. Der Teilnehmer akzeptiert dies ausdrücklich.
5. Dem Teilnehmer ist bekannt, dass das Mitführen von Betäubungsmitteln, Waffen oder sonstigen gefährlichen oder gesetzlich verbotenen Gegenständen, der Genuss von Alkohol oder anderen Rauschmitteln während das Schiff in Fahrt ist und der Tabakgenuss unter Deck untersagt ist. Jedweder Schaden der durch die Nichtbeachtung entsteht hat der Teilnehmer vollumfänglich zu tragen. Kann aufgrund eines solchen Verstoßes nicht ausgelaufen werden, zahlt der Teilnehmer eine Strafe in Höhe der Törnpreis an Ostseestürmer e.V.
6. In Fragen der Schiffssicherheit oder wesentlicher, sozialer Belange, die die Leistungsfähigkeit der Crew beeinträchtigen könnten, hat der Skipper im Rahmen seiner Verantwortung als Schiffsführer ein Alleinentscheidungsrecht, dass die Teilnehmer unmittelbar verpflichtet. Hierzu zählen insbesondere alle Entscheidungen zur Route, Auslauftermine und –zeiten, Kabinenbelegung, Wacheinteilung, Aufgabenzuteilung und selbstverständlich alle navigatorischen und seeschifffahrtsrechtlichen Fragestellungen, sowie die Bewertung der meteorologischen Daten und Fragen der Seemannschaft.
7. Ein Teilnehmer kann nach Beginn des Törns den Segeltörn nur mit Zustimmung des Schiffsführers vorzeitig beenden. Der Schiffsführer wird seine Zustimmung erteilen, wenn die Schiffssicherheit durch die vorzeitige Abreise nicht gefährdet ist. Reist ein Teilnehmer vor dem Törnende ohne Zustimmung des Skippers ab, so können die Ostseestürmer e.V. eine angemessene Entschädigung verlangen, die nach ihrer Wahl konkret oder pauschalisiert berechnet wird. Die pauschalierte Entschädigung beträgt das doppelte des Törnpreises. Es steht dem Teilnehmer stets der Nachweis offen, dass der Schaden nicht oder nicht in der von den Ostseestürmer e.V. errechneten Höhe entstanden ist.
8. Sofern eine Teilnehmende eine Schwangerschaft feststellt, die zum Zeitpunkt der Anmeldung noch nicht bestand und der Rücktritt durch die Teilnehmende innerhalb von sechs Wochen nach Feststellung ihrer Schwangerschaft erfolgt, verzichtet Ostseestürmer e.V. auf die Entschädigung nach F.2.4.4.. Gleiches gilt für (männliche wie weibliche) Teilnehmer, bei deren Partnerin nach der Anmeldung eine Schwangerschaft festgestellt wird, wenn der errechnete Geburtstermin nicht mehr als vier Wochen nach dem geplanten Törnende erfolgt und der Rücktritt durch den Teilnehmenden innerhalb von sechs Wochen nach Feststellung der Schwangerschaft erfolgt. Die zurücktretenden Teilnehmenden haben den Nachweis zu erbringen, dass diese Bedingungen zutreffen. Eine erneute Anmeldung nach erfolgtem Rücktritt kann nur zu den zu diesem Zeitpunkt gültigen Bedingungen erfolgen; es erfolgt keine Widereinsetzung in den alten Stand.
9. Törns der Ostseestürmer e.V. sind Sportveranstaltungen. Ostseestürmer e.V. erbringen mit den Törns weder Reiseleistungen im Sinne eines Reiseveranstalters noch Transport- oder Beförderungs-leistungen. Crewmitglieder sind dementsprechend Sportler und keine Gäste. Fairness, Einsatzwille und Sportsgeist sind daher unverzichtbare Teilnahmebedingungen. Wer sich unsportlich verhält, wiederholt gegen Regeln verstößt oder die Schiffssicherheit gefährdet, kann dafür vom Schiffsführer gem. Nr. 3 von Bord verwiesen werden.
10. Teilnehmende sind selbst dafür verantwortlich alle behördlich festgelegten Reiseformalitäten zu erfüllen, erforderliche Ausreise-, Einreise- und sonstige Dokumente vorweisen, sowie in den Häfen zu der vom Schiffsführer bestimmten Zeit einzutreffen. Können Teilnehmende die Reise nicht fortsetzen, weil sie diese Obliegenheit verletzten, so steht Ostseestürmer e.V. Schadensersatz nach den Rücktrittsregeln in 2.5 E (2) zu.
G. Besondere Bedingungen für Schulungen (nach A.1.1.)
1. In Schulungspreis enthalten ist theoretischer Unterricht im Umfang von
- 8 Stunden (DSV Segelschein)
- 10 Stunden (Sportbootführerschein Binnen), oder
- 12 Stunden (Sportbootführerschein See), oder
- 28 Stunden (Sportküstenschifferschein)
2. Andere Kosten sind ausdrücklich nicht enthalten; hierzu gehören insbesondere:
- Persönliches Schulungsmaterial (z.B. Bücher, nautisches Besteck, Karten etc.)
- Prüfungsgebühren
- An- und Abreise zum / vom Schulungs- und Prüfungsort
- Kosten der praktischen Ausbildung (Bootscharter incl. Nebenkosten, Unterkunft, Verpflegung…)
- Notwendige, persönliche Ausrüstung (z.B. Segelkleidung für die praktische Ausbildung) und Schäden an dieser Ausrüstung
3. Die Teilnehmer haben sich aktiv zu beteiligen und sich zu bemühen, das Schulungsziel zu erreichen. Teilnehmer, die den Unterricht stören, können von der Lehrkraft entschädigungslos ausgeschlossen werden.
H. Besondere Bedingungen für Leistungen Verkauf und Leihe (nach A.1.4 und A.1.5)
1. Alle Artikel können beim Vorstand kostenlos und unverbindlich begutachtet werden. Der Kunde kann mangelnde Qualität oder Ausführung daher nur insoweit reklamieren, als dass die Qualität oder Ausführung der gelieferten Artikel von dem Anschauungsmaterial signifikant abweicht. Dies gilt insbesondere für Größen, Farben und Beschaffenheit. Dies gilt auch, wenn das Mitglied auf eine vorherige Begutachtung verzichtet hat.
2. Ein Umtausch ist ausgeschlossen.
3. Ein Weiterverkauf von Vereinskleidung an Nichtmitglieder ist unzulässig.
4. Geliehene oder gekaufte Artikel müssen auf eigenes Risiko und eigene Kosten beim Vorstand abgeholt werden, soweit nicht im Einzelfall ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
5. Die Artikel sind mit Vorauskasse zu bezahlen. Die Zahlung wird in voller Höhe mit der Bestellung fällig.
6. Kunden haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen Bestellungen zu widerrufen; sofern es sich nicht um personalisierte Ware (z.B. Vorname auf der Vereinskleidung) handelt. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag der Bestellung.
7. Um das Widerrufsrecht auszuüben, muss das Mitglied der Ostseestürmer e.V., Bunings Weide 4, 48703 Stadtlohn, Telefon 02563 205555, E-Mail: Kontakt@ostseestuermer.de mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief oder E-Mail) über den Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren.
8. Wenn der Vertrag widerrufen wird, werden wir alle Zahlungen, die wir vom Mitglied erhalten haben, unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über den Widerruf der Bestellung bei uns eingegangen ist. Für die Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt wurde, es sei denn, es wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden wir wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnen.
9. Unsere Lieferzeit beträgt – sofern nicht ausdrücklich anders angegeben – vier Wochen ab Bestellbestätigung.
10. Sind zum Zeitpunkt der Bestellung des Kunden keine Exemplare des von ihm ausgewählten Produkts verfügbar, so teilt Ostseestürmer e.V. dem Kunden dies unverzüglich mit. Ist das Produkt dauerhaft nicht lieferbar, sieht Ostseestürmer e.V. von einer Annahmeerklärung ab. Ein Vertrag kommt in diesem Fall nicht zustande.
11. Ist das vom Kunden in der Bestellung bezeichnete Produkt nur vorübergehend nicht verfügbar, teilt Ostseestürmer e.V. dem Kunden dies ebenfalls unverzüglich mit.
12. Es bestehen die folgenden Lieferbeschränkungen: Ostseestürmer e.V. liefert nur an Mitglieder, die ihren gewöhnlichen Aufenthalt (Rechnungsadresse) in einem der nachfolgenden Länder haben und im selben Land eine Lieferadresse angeben können: Deutschland
13 Wird ein geliehener Artikel nicht vor Ablauf der Leihperiode zurückgegeben, so verlängert sich die Verleihperiode kostenpflichtig (gleicher Preis) bis zur Rückgabe.
14 Wird ein geliehenes Produkt beschädigt zurückgegeben, kann Ostseestürmer e.V. den Ersatz des Schadens oder Neulieferung verlangen.
15. Wir ein geliehenes Produkt verschmutzt zurückgegeben, so wird eine Reinigungsgebühr von 35,– € fällig.
I. Besondere Bedingungen für Gutscheine (nach A.1.6)
1. Gutscheine können nur von Mitgliedern von Ostseestürmer e.V. im Ostseestürmer-Shop eingelöst werden.
2. Gutscheine können nicht ausgezahlt, verkauft oder mit Verbindlichkeiten gegenüber Ostseestürmer e.V. verrechnet werden.
3. Ostseestürmer e.V. hat das Recht die Anzahl der Gutscheine die pro Bestellung oder von einem Mitglied in einem Zeitraum eingelöst werden können zu begrenzen.
4. Ostseestürmer e.V. hat das Recht für die Einsetzbarkeit von Gutscheinen einen Mindestbestellwert vorzuschreiben und/oder die eine Teileinlösung zu verweigern.
5. Für im Shop erworbene Gutscheine (ohne Gutscheine, die im Rahmen der Beitragsordnung zu erwerben sind) gilt:
5.1. Gutscheine sind zwischen Mitgliedern übertragbar;
5.2. Ostseestürmer e.V. kann zur Einlösung die Vorlage des Originalgutscheins verlangen.
5.3. Auf dem Gutschein ist angegeben, für welche Leistungen der Ostseestürmer e.V. er eingelöst werden kann. Sofern nur ein Betrag angegeben ist, kann er für alle Leistungen der Ostseestürmer e.V., die im Shop angeboten werden, eingelöst werden.
5.4. Ostseestürmer e.V. haben das Recht die Einlösbarkeit von Gutscheinen zeitlich einzugrenzen. Sofern das Ende der Einlösungsfrist vor dem Ende des dritten Kalenderjahres liegt, dass auf das Jahr der Ausgabe folgt, hat der Gutscheininhaber innerhalb dieser Frist das Recht, die Auszahlung des Gutscheinbetrages von Ostseestürmer e.V. (bzw. den Gegenwert der angegebenen Leistungen), maximal jedoch den Kaufpreis, zu verlangen. Ostseestürmer e.V. hat in diesem Fall das Recht ein Bearbeitungsentgelt in Höhe von 5,– € zu verlangen.
6. Für Gutscheine, die im Rahmen der Beitragsordnung von den Mitgliedern je Geschäftsjahr zu erwerben sind, gilt:
6.1. Die Gutscheine können für alle kostenpflichtigen Angebote des Vereins eingesetzt werden
6.2 Die Gutscheine sind nur innerhalb einer Familie (Personen mit gleicher Wohnanschrift) übertragbar. Eine gemeinsame Nutzung innerhalb einer Familie ist möglich.
6.3 Die Gutscheine sind nur bis zum Ende des Geschäftsjahres der Ausgabe gültig und verlieren danach ersatzlos ihre Gültigkeit.
J. Haftung, Versicherung und Verjährung
1. Ostseestürmer e.V. haftet bei Schäden, die nicht Körperschäden sind, nur in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit, bei Haftung wegen zugesicherter Eigenschaften und bei einer Haftung für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Bei allein fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung der Ostseestürmer e.V. auf vertragstypische und vorhersehbare Schäden, die nicht Körperschäden sind, und in jedem Fall der Höhe nach auf die 3-fache Leistungspreises beschränkt, es sei denn, sie beruhen auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der Ostseestürmer e.V. oder seiner Mitarbeiter. Eine deliktische Haftung bleibt von der Haftungsbeschränkung unberührt.
K. Streitfall
1. Mitglieder stimmen zu, dass ein Verstoß von Ihnen gegen diese AGB als Verstoß gegen die Pflichten ihrer Mitgliedschaft darstellt und Konsequenzen für Ihre Mitgliedschaft bis hin zu Ausschluss aus dem Verein haben kann. Umgekehrt steht es jedem Mitglied frei den Vorstand anzurufen, wenn es der Meinung ist, dass die Ostseestürmer e.V. gegen diese AGB verstoßen. Mitglied und Ostseestürmer e.V. erklären ausdrücklich eine einvernehmliche Einigung in Streitfragen anzustreben.
2. Mitglieder, die Verbraucher i.S.d. § 13 BGB sind, haben die Möglichkeit im Streitfall auf dem EU-Portal „Ihr Europa“ (http://europa.eu/youreurope/citizens/index_de.htm) ein Online-Schlichtungsverfahren unter Hinzuziehung einer anerkannten Schlichtungsstelle durchzuführen. Hierzu können sie sich der Online-Schlichtungs-Plattform der EU unter der URL: https://ec.europa.eu/consumers/odr/ bedienen. Das Online-Schlichtungsverfahren ist nicht zwingende Voraussetzung für das Anrufen zuständiger ordentlicher Gerichte, sondern stellt eine alternative Möglichkeit dar, Differenzen, die im Rahmen eines Vertragsverhältnisses auftreten können, zu beseitigen. Sonstige nationale Vorschriften zur Durchführung von Schlichtungsverfahren bleiben von dieser Regelung unberührt
3. Hinweis gemäß § 36 VSBG: Für Mitglieder, die Verbraucher im Sinne des § 13 BGB sind, besteht grundsätzlich die Möglichkeit ein alternatives Streitschlichtungsverfahren im Sinne des § 36 VSBG anzustreben. Das alternative Schlichtungsverfahren ist nicht zwingende Voraussetzung für das Anrufen zuständiger ordentlicher Gerichte, sondern stellt eine alternative Möglichkeit dar, Differenzen, die im Rahmen eines Vertragsverhältnisses auftreten können, zu beseitigen. Ostseestürmer e.V. nimmt nicht an dem alternativen Streitschlichtungsverfahren im Sinne des § 36 VSBG teil.
4. Die gerichtliche Geltendmachung der Ansprüche ist erst zulässig, wenn ein Vermittlungsvorschlag der Ostseestürmer e.V. abgelehnt worden ist. Für die Geltendmachung von Ansprüchen gilt deutsches Recht.
5. Der Gerichtsstand für Vollkaufleute und für Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland haben sowie für Personen, die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt ins Ausland verlegt haben oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, ist der Vereinssitz der Ostseestürmer e.V. Stadtlohn.