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AGB (allgemeine Geschäftsbedingungen der Ostseestürmer e.V.)

AGB Überblick (verbindlich ist nur der Detailtext unten)

Alle kostenpflichtigen Veranstaltungen / Törns / Schulungen:

  • Anmeldungen sind verbindlich. 20% des Törnpreis ist bei Anmeldung zu entrichten, über den Rest ist eine Einzugsermächtigung zu erteilen (wird bei Anmeldeschluss fällig). Alternativ könnt Ihr den Törn natürlich sofort in einer Summe zahlen. Ein Platz ist erst sicher, wenn wir zusagen und das Geld bei uns eingegangen ist und der Skipper zustimmt.
  • Rücktritt bis Anmeldeschluss kostet Dich 10,– €; Bei einem späteren Rücktritt wird aus den Gebühren von Nachrückern erstattet (sofern und soweit welche Nachrücken); Du kannst aber einen geeigneten Ersatzteilnehmer stellen.
  • Wer seine Teilnahme vorzeitig beendet, hat keinen Anspruch auf Erstattung
  • Teilnahme nur für Mitglieder

Shop

  • Vereinskleidung kann man sich vorher bei BK-Stickerreien in Ahaus ansehen und anprobieren; alle anderen Produkte kann man sich beim Vorstand ansehen. Spätere Reklamationen sind daher ausgeschlossen.
  • Produziert wird erst, wenn das Geld bei uns eingegangen ist.
  • Lieferzeit beträgt bis zu vier Wochen
  • Kein Umtausch, keine Rücknahme
  • Gutscheine können von jedermann erworben werden, alle anderen Produkte und Leistungen verkaufen und liefern wir nur an Mitglieder.
  • Wir erbringen nur Leistungen für Mitglieder. Weiterkauf nicht gestattet.

Leihe

  • Kommt es nicht zurück, läuft die Leihe (kostenpflichtig) weiter
  • Kaputt zurück? Ersetzen! Nein, das zahlt keine Versicherung.
  • Schmutzig? Reinigung kosten pauschal 10,– €
  • Wir leihen nur unseren Mitgliedern was

Verbindlicher Detailtext:

A. Allgemeines

1. Die nachstehenden Bedingungen gelten für sämtliche zwischen Ostseestürmer e.V. und Mitgliedern geschlossenen Leistungsverträge. Leistungen der Ostseestürmer e.V. sind:

  • 1.1 theoretische Schulungen
  • 1.2 Törns (auch Ausbildungstörns)
  • 1.3 Sonstige Veranstaltungen im Rahmen des Vereinslebens (außer Gremiensitzungen)
  • 1.4 Ausleihe von Vereinsmaterial
  • 1.5 Verkauf von Vereinskleidung und anderen Produkten
  • 1.6 Verkauf von Gutscheinen

 2. Die Ostseestürmer sind ein gemeinnütziger Verein, der keinen Gewinn anstrebt. Leistungen der Ostseestürmer e.V. werden ausschließlich gegenüber (Probe-)Mitgliedern erbracht. Die Wörter „Mitglieder“, „Teilnehmer“ oder „Kunde“ werden daher im folgenden Synonym für den Vertragspartner der Ostseestürmer e.V. verwendet. Die Wörter „Veranstaltung“, „Törn“, „Reise“ und „Artikel“ sind Bezeichnungen für Leistungen der Ostseestürmer e.V.

3. Vertrags- und Leistungssprache ist Deutsch

4. Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen mit dem Auftraggeber (einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben in jedem Fall Vorrang vor diesen AGB. Für den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist, vorbehaltlich des Gegenbeweises, ein schriftlicher Vertrag beziehungsweise die schriftliche Bestätigung der Ostseestürmer e.V. maßgebend.

5. Rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen des Mitgliedes in Bezug auf den Vertrag (zum Beispiel Fristsetzungen, Mängelanzeige, Rücktritt oder Minderung) bedürfen der Schriftform oder in Textform, soweit in den nachfolgenden AGB nicht ausdrücklich etwas anderes geregelt ist. Gesetzliche Formvorschriften und weitere Nachweise bleiben hiervon unberührt.

B. Anmeldung / Vertragsschluss

1. Alle Leistungen können über die Homepage der Ostseestürmer e.V. (www.ostseestuermer.de) gebucht werden. Die Buchung stellt eine Anfrage an die Ostseestürmer e.V. dar. Die Ostseestürmer können eine schriftliche Bestätigung mittels Anmeldeformular verlangen.

2. Bei Buchungen für Leistungen, die eine Anmeldefrist haben, ist Ostseestürmer e.V. berechtigt, diese innerhalb von zwei Wochen nach dem Ende der Anmeldefrist zu prüfen und anzunehmen. Bei Buchungen für Leistungen ohne Anmeldefrist gilt eine Frist von zwei Wochen ab Zugang.

3. Der Vertrag wird erst mit der Buchungsbestätigung der Ostseestürmer e.V. und der Entrichtung des vollen Preises geschlossen, sofern zu diesem Zeitpunkt eine gültige Mitgliedschaft bei den Ostseestürmer e.V. besteht. Eingangsbestätigungen nach Buchung stellen ausdrücklich keine Buchungsbestätigung dar.

4. Ostseestürmer e.V. kann Buchungen von Nichtmitgliedern im Nachhinein annehmen, wenn diese (Probe-)Mitglied werden. Die Frist nach B.2 bzw. B.3 beginnt in diesem Fall mit dem Wirksamwerden der Mitgliedschaft. 

5. Mit der Bestellung oder dem Bezug von Leistungen werden diese AGB von dem Mitglied ausdrücklich anerkannt.

6. Ostseestürmer e.V. ist nicht verpflichtet Buchungen anzunehmen.

7. Mitglieder können Buchungen für Nichtmitglieder vornehmen. Ostseestürmer e.V. kann diese Buchungen ohne weitere Benachrichtigung ablehnen, wenn die Nichtmitglieder nicht innerhalb von 48 Stunden nach Anmeldung ihre Mitgliedschaft bei Ostseestürmer e.V. erklären. Ostseestürmer e.V. ist in diesem Fall berechtigt vom anmeldenden Mitglied eine Aufwandspauschale von 10,– € zu verlangen. Ostseestürmer e.V. kann die Möglichkeit der Buchung für Nichtmitglieder auf einzelne Veranstaltungen beschränken. Erklärt das Nichtmitglied fristgerecht seine Mitgliedschaft, so wird dieses Vertragspartner von Ostseestürmer e.V.; B.4. gilt entsprechend.

C. Leistungsänderungen

Ostseestürmer e.V. behält sich ausdrücklich vor, aus sachlich berechtigten, erheblichen und nicht vorhersehbaren Gründen die Leistungen auch nach Vertragsschluss hinsichtlich Dauer, Terminen, Ort / Fahrtgebiet, Schiff / Räume, Inhalt, Teilnehmern, Leitung / Schiffsführer im zwingend notwendigen Umfang zu verändern, wenn die geplante Leistungserbringung aufgrund von außergewöhnlichen Umständen ansonsten unmöglich oder gefährdet wird. Derartige Umstände sind insbesondere: mangelnde Leistung Dritter die wesentlich sind (z.B. mangelnde Einsatzbereitschaft eines gecharterten Schiffes), Krieg, innere Unruhen, Streik, hoheitliche Anordnung, Epidemien, Naturkatastrophen oder ähnliche schwerwiegende Ereignisse. Hieraus ergeben sich keine Ansprüche des Teilnehmers an Ostseestürmer e.V.

D. Zahlungsbedingungen

  1. Der Preis für alle Leistungen mit Ausnahme von Segeltörns ist mit der Buchung in einer Summe fällig.
  2. Für Segeltörns ist bei Buchung eine Anzahlung von 20% des Törnpreises zu leisten und eine Lastschrift-Einzugsermächtigung über die Restsumme zu erteilen, ODER der Törnpreis ist in einer Summe bei Anmeldung zu zahlen. Wird eine Anzahlung geleistet und eine Einzugsermächtigung erteilt, so werden wir den Restbetrag nicht vor dem Anmeldeschluss des Törns einziehen. Die Buchung wird erst nach Eingang des vollen Törnpreises bzw. der Anzahlung mit Einzugsermächtigung bearbeitet.
  3. Bei einer Rücklastschrift trotz erteilter Lastschrift-Einzugsermächtigung und Fälligkeit des Lastschriftbetrages erhebt Ostseestürmer e.V. eine pauschale Gebühr von 10,– €. Eine Rücklastschrift lässt den Vertrag mit den Ostseestürmern nicht zustande kommen (vergleiche B.3). Das bedeutet, dass die Ostseestürmer die Leistung verweigern dürfen (z.B. die Teilnahme an dem gebuchten Törn). Dem Mitglied steht es frei Ostseestürmer e.V. im Einzelfall nachzuweisen, dass der tatsächliche Schaden durch die Zahlungsverzögerung geringer ist als die Pauschale; in diesem Fall beschränkt sich der Anspruch von Ostseestürmer e.V. auf Ersatz des tatsächlichen Schadens zzgl. Verzugszinsen in Höhe von 5% über dem Basiszins der EZB auf den fälligen Betrag vom Zeitpunkt des Einzugsversuches an.

E.  Rücktritt

1.  durch die Ostseestürmer e.V.

1.1 Ostseestürmer e.V. ist berechtigt die Durchführung von Veranstaltungen nach A.1.1 bis A.1.3 für die es eine Anmeldefrist gibt, bis zum Ende der Anmeldefrist ohne Angabe von Gründen entschädigungslos abzusagen. In diesem Fall werden gezahlte Leistungsentgelte vollumfänglich erstattet.

1.2 Ostseestürmer e.V. ist berechtigt, vor der Leistungserbringung zurückzutreten, wenn diese aufgrund von Umständen unmöglich oder gefährdet wird, die bei Vertragsabschluss nicht vorhersehbar waren: Derartige Umstände sind insbesondere: mangelnde Leistung Dritter die wesentlich sind (z.B. mangelnde Einsatzbereitschaft eines gecharterten Schiffes), Krieg, innere Unruhen, Streik, hoheitliche Anordnung, Epidemien, Pandemien, Naturkatastrophen oder ähnliche schwerwiegende Ereignisse. Bei Rücktritt durch die Ostseestürmer e.V. aus einem der vorgenannten Gründe erhält das Mitglied die geleistete Zahlung zurück. Weitergehende Ansprüche gegen die Ostseestürmer e.V., gleich aus welchem Rechtsgrunde, sind ausgeschlossen.

2.  durch das Mitglied:

2.1 Die Ansprüche des Mitglieds auf Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen richten sich – ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des Anspruchs nach den folgenden Bestimmungen:

2.2. Für Leistungen nach A.1.4 (Leihe) und A.1.5 (Shop) gilt das gesetzliche Widerrufsrecht.

2.3 Für andere als in 2.2. genannten Leistungen, für die Ostseestürmer e.V. keinen Preis / Beitrag von den Mitgliedern erhebt (kostenlose Veranstaltungen), verlangt Ostseestürmer e.V. keine Entschädigung; auch dem Mitglied steht keine Entschädigung zu.

2.4 Für andere als in 2.2. genannten Leistungen, für die Ostseestürmer e.V. einen Preis / Beitrag von den Mitgliedern erhebt (kostenpflichtige Veranstaltungen) gilt:

2.4.1 Das Mitglied kann jederzeit vor Beginn der Veranstaltung zurücktreten.

2.4.2 Im Falle des Rücktritts können die Ostseestürmer e.V. eine angemessene Entschädigung verlangen, die nach ihrer Wahl konkret oder pauschalisiert berechnet wird. Sofern Osteestürmer e.V. die Entschädigung pauschalisiert berechnet gilt:

2.4.3 Bei Veranstaltungen ohne Anmeldefrist oder bei Veranstaltungen mit einer Anmeldefrist, bei denen der Rücktritt vor dem Ende der Anmeldefrist erfolgt, entspricht die Höhe der Entschädigung dem vom Mitglied zu zahlenden Leistungspreis, höchstens jedoch  10,– €.

2.4.4 Bei einem Rücktritt nach dem Ende der Abmeldefrist, berechnen die Ostseestürmer e.V. eine Aufwandspauschale von 10,– € zzgl. eine Entschädigung in Höhe des Leistungspreises. Vom Leistungspreis werden die Entgelte von Ersatzteilnehmern und Nachrückern wie folgt in Anrechnung gebracht:

2.4.5 Sofern ein durch den Teilnehmer gestellter Ersatzteilnehmer durch die Ostseestürmer e.V. akzeptiert wird, erhält der Teilnehmer den Preis den der Ersatzteilnehmer zahlt abzüglich einer  Aufwandspauschale von 10,– €, höchstens jedoch seinen eigenen Teilnehmerpreis, erstattet. Der Teilnehmer kann nur mit Zustimmung der Ostseestürmer e.V. einen Ersatzteilnehmer stellen. Die Ostseestürmer e.V. sind berechtigt Ersatzteilnehmer abzulehnen, wenn diese nicht die erforderlichen Voraussetzungen erfüllen oder Anlass zur Vermutung bieten, dass sie die Durchführung der Veranstaltung erheblich erschweren oder den sozialen Frieden auf der Veranstaltung gefährden könnten.

2.4.6. Sofern der Teilnehmer keinen Ersatzteilnehmer stellt und sein Rücktritt bis vier Kalendertage vor Veranstaltungsbeginn erfolgt, wird die Summe der Teilnehmerbeiträge anderer Nachrücker, abzüglich einer Aufwandspauschale von 10,– €, anteilig an diejenigen Teilnehmer erstattet, die keinen Ersatzteilnehmer nach Nr. 2.4.5 gestellt haben und bis einschließlich vier Kalendertage vor Veranstaltungsbeginn zurückgetreten sind. Der Erstattungsbetrag ist dabei auf den gezahlten Teilnehmerbeitrag abzgl. einer Aufwandspauschale von 10,- € begrenzt.

2.4.7 Sofern der Teilnehmer keinen Ersatzteilnehmer stellt und der Rücktritt drei oder weniger Kalendertage vor Veranstaltungsbeginn erfolgt, erhält der zurückgetretene Teilnehmer eine anteilige Erstattung seiner Teilnehmergebühr nur insoweit, als dass nach voller Befriedigung der Teilnehmergruppe aus Nr. 2.4.6 noch finanzielle Mittel verfügbar sind. In diesem Fall wird die Aufwandspauschale von 10,– € von der Erstattung in Abzug gebracht.

2.5 Es steht dem Teilnehmer stets der Nachweis offen, dass der Schaden nicht oder nicht in der von den Ostseestürmer e.V. errechneten Höhe entstanden ist.

F. Besondere Bedingungen für Törns (nach A.1.2)

1. In Törnpreis enthalten ist

  • die Unterkunft an Bord einer Segelyacht für den gesamten Törnzeitraum,
  • die nautisch gebotene Ausrüstung der Yacht und
  • die Stellung eines Skippers, der über einen für das Fahrtgebiet angemessenen, amtlichen nautischen Befähigungsnachweis verfügt.

2. Andere Kosten sind ausdrücklich nicht in der Törnpreis enthalten; hierzu gehören insbesondere:

  1. An- und Abreise zum / vom Liegeplatz der Yacht
  2. Liege- / Hafengebühren
  3. Verpflegung
  4. Schiffsdiesel
  5. Notwendige, persönliche Ausrüstung (z.B. Segelkleidung) und Schäden an dieser Ausrüstung
  6. Kosten oder Schäden die einem Teilnehmer dadurch entstehen, dass der Skipper eine Änderung der Reiseroute oder des Ankunftstermins im Zielhafen oder an Ein- und Ausstiegspunkte aus Sicherheitsgründen für erforderlich hält.
  7. Mitgliedsbeiträge der Ostseestürmer e.V. (Die Mitgliedschaft ist obligatorisch)

Hinweis: Die unter Nr. 1 bis 4 gelisteten Kosten werden  zwangsläufig anfallen und sind von allen Teilnehmern zu gleichen Anteilen zu tragen.

3. Jeder Teilnehmer hat alle Anweisungen des Skippers und seiner Beauftragten unbedingt, unverzüglich und gewissenhaft Folge zu leisten; bei Zuwiderhandlungen kann der Skipper jederzeit einen Teilnehmer auf dessen Kosten von der weiteren Teilnahme am Törn ausschließen. Diese Verpflichtung besteht fort, bis das Schiff ordentlich übergeben wurde, auch wenn die Rückgabe – gleich aus welchem Grund – später als geplant stattfindet. Das geplante Ende des Törns ist für diese Verpflichtung unerheblich.

4. Der Teilnehmer wurde belehrt, dass jeder Törn mit Gefahren und Risiken verbunden ist, die den Verlust aller mitgeführten Sachwerte und eine Beeinträchtigung der Gesundheit bis hin zum Tod zur Folge haben können. Der Abschluss einer Unfallversicherung wird daher empfohlen. Der Teilnehmer weis, dass von ihm eine aktive Mitarbeit bei allen anfallenden Arbeiten an Bord erwartet wird und er sich in der Regel seine Kajütte mit einem (ggf. andersgeschlechtlichen) weiteren Teilnehmer teilen muss. Der Teilnehmer akzeptiert dies ausdrücklich.

5. Dem Teilnehmer ist bekannt, dass das Mitführen von Betäubungsmitteln, Waffen oder sonstigen gefährlichen oder gesetzlich verbotenen Gegenständen, der Genuss von Alkohol oder anderen Rauschmitteln während das Schiff in Fahrt ist und der Tabakgenuss unter Deck untersagt ist. Jedweder Schaden der durch die Nichtbeachtung entsteht hat der Teilnehmer vollumfänglich zu tragen. Kann aufgrund eines solchen Verstoßes nicht ausgelaufen werden, zahlt der Teilnehmer eine Strafe in Höhe der Törnpreis an Ostseestürmer e.V.

6. In Fragen der Schiffssicherheit oder wesentlicher, sozialer Belange, die die Leistungsfähigkeit der Crew beeinträchtigen könnten, hat der Skipper im Rahmen seiner Verantwortung als Schiffsführer ein Alleinentscheidungsrecht, dass die Teilnehmer unmittelbar verpflichtet. Hierzu zählen insbesondere alle Entscheidungen zur Route, Auslauftermine und –zeiten, Kabinenbelegung, Wacheinteilung, Aufgabenzuteilung und selbstverständlich alle navigatorischen und seeschifffahrtsrechtlichen Fragestellungen, sowie die Bewertung der meteorologischen Daten und Fragen der Seemannschaft.

7. Ein Teilnehmer kann nach Beginn des Törns den Segeltörn nur mit Zustimmung des Schiffsführers vorzeitig beenden. Der Schiffsführer wird seine Zustimmung erteilen, wenn die Schiffssicherheit durch die vorzeitige Abreise nicht gefährdet ist. Reist ein Teilnehmer vor dem Törnende ohne Zustimmung des Skippers ab, so können die Ostseestürmer e.V. eine angemessene Entschädigung verlangen, die nach ihrer Wahl konkret oder pauschalisiert berechnet wird. Die pauschalierte Entschädigung beträgt das doppelte des Törnpreises. Es steht dem Teilnehmer stets der Nachweis offen, dass der Schaden nicht oder nicht in der von den Ostseestürmer e.V. errechneten Höhe entstanden ist.

8. Sofern eine Teilnehmende eine Schwangerschaft feststellt, die zum Zeitpunkt der Anmeldung noch nicht bestand und der Rücktritt durch die Teilnehmende innerhalb von sechs Wochen nach Feststellung ihrer Schwangerschaft erfolgt, verzichtet Ostseestürmer e.V. auf die Entschädigung nach F.2.4.4.. Gleiches gilt für (männliche wie weibliche) Teilnehmer, bei deren Partnerin nach der Anmeldung eine Schwangerschaft festgestellt wird, wenn der errechnete Geburtstermin nicht mehr als vier Wochen nach dem geplanten Törnende erfolgt und der Rücktritt durch den Teilnehmenden innerhalb von sechs Wochen nach Feststellung der Schwangerschaft erfolgt. Die zurücktretenden Teilnehmenden haben den Nachweis zu erbringen, dass diese Bedingungen zutreffen. Eine erneute Anmeldung nach erfolgtem Rücktritt kann nur zu den zu diesem Zeitpunkt gültigen Bedingungen erfolgen; es erfolgt keine Widereinsetzung in den alten Stand.

G. Besondere Bedingungen für Schulungen (nach A.1.1.)

1. In Schulungspreis enthalten ist theoretischer Unterricht im Umfang von

  • 10 Stunden (Sportbootführerschein Binnen), oder
  • 12 Stunden (Sportbootführerschein See), oder
  • 28 Stunden (Sportküstenschifferschein)

2. Andere Kosten sind ausdrücklich nicht enthalten; hierzu gehören insbesondere:

  • Persönliches Schulungsmaterial (z.B. Bücher, nautisches Besteck, Karten etc.)
  • Prüfungsgebühren
  • An- und Abreise zum / vom Schulungs- und Prüfungsort
  • Kosten der praktischen Ausbildung (Bootscharter incl. Nebenkosten, Unterkunft, Verpflegung…)
  • Notwendige, persönliche Ausrüstung (z.B. Segelkleidung für die praktische Ausbildung) und Schäden an dieser Ausrüstung

3. Die Teilnehmer haben sich aktiv zu beteiligen und sich zu bemühen, das Schulungsziel zu erreichen. Teilnehmer, die den Unterricht stören, können von der Lehrkraft entschädigungslos ausgeschlossen werden.

H. Besondere Bedingungen für Leistungen Verkauf und Leihe (nach A.1.4 und A.1.5)

1. Artikel, bei denen es sich um Vereinskleidung handelt, können beim Vertragspartner (BK Stickerreien in Ahaus) kostenlos und unverbindlich anprobiert und begutachtet werden. Alle anderen Artikel werden beim Vorstand zur Ansicht bereitgehalten. Der Kunde kann mangelnde Qualität oder Ausführung daher nur insoweit reklamieren, als das die Qualität oder Ausführung der gelieferten Artikel von dem Anschauungsmaterial signifikant abweicht. Dies gilt insbesondere für Größen, Farben und Beschaffenheit. Dies gilt auch, wenn das Mitglied auf eine vorherige Begutachtung verzichtet hat.

2. Ein Umtausch ist ausgeschlossen.

3. Ein Weiterverkauf von Artikeln an Nichtmitglieder ist unzulässig.

4. Geliehene oder gekaufte Artikel müssen auf eigenes Risiko und eigene Kosten beim Vorstand abgeholt werden, soweit nicht im Einzelfall ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.

5. Die Artikel sind mit Vorauskasse zu bezahlen. Die Zahlung wird in voller Höhe mit der Bestellung fällig.

6. Kunden haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen Bestellungen zu widerrufen, sofern keine personalisierte Vereinskleidung bestellt wurde. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag der Bestellung.

7. Um das Widerrufsrecht nach H.6 auszuüben, muss das Mitglied der Ostseestürmer e.V., Bunings Weide 4, 48703 Stadtlohn, Telefon 02563 205555, E-Mail: Kontakt@ostseestuermer.de mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief, E-Mail oder online auf der Homepage) über den Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren.

8. Wenn der Vertrag nach H.6 widerrufen wird, werden wir alle Zahlungen, die wir vom Mitglied erhalten haben, unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über den Widerruf der Bestellung bei uns eingegangen ist. Für die Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt wurde, es sei denn, es wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden wir wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.

9. Unsere Lieferzeit beträgt – sofern nicht ausdrücklich anders angegeben – vier Wochen ab Bestellbestätigung.

10. Sind zum Zeitpunkt der Bestellung des Kunden keine Exemplare des von ihm ausgewählten Produkts verfügbar, so teilt Ostseestürmer e.V. dem Kunden dies unverzüglich mit. Ist das Produkt dauerhaft nicht lieferbar, sieht Ostseestürmer e.V. von einer Annahmeerklärung ab. Ein Vertrag kommt in diesem Fall nicht zustande.

11. Ist das vom Kunden in der Bestellung bezeichnete Produkt nur vorübergehend nicht verfügbar, teilt Ostseestürmer e.V. dem Kunden dies ebenfalls unverzüglich mit.

12. Es bestehen die folgenden Lieferbeschränkungen: Ostseestürmer e.V.  liefert nur an Mitglieder, die ihren gewöhnlichen Aufenthalt (Rechnungsadresse) in einem der nachfolgenden Länder haben und im selben Land eine Lieferadresse angeben können: Deutschland

13 Wird ein geliehener Artikel nicht vor Ablauf der Leihperiode zurückgegeben, so verlängert sich die Verleihperiode kostenpflichtig (gleicher Preis) bis zur Rückgabe.

14 Wird ein geliehenes Produkt beschädigt zurückgegeben, kann Ostseestürmer e.V. den Ersatz des Schadens oder Neulieferung verlangen.

15. Wir ein geliehenes Produkt verschmutzt zurückgegeben, so wird eine Reinigungsgebühr von 10,– € fällig.

I. Besondere Bedingungen für Gutscheine (nach A.1.6)

  1. Im Shop erworbene Gutscheine werden dem Käufer übersandt.
  2. Gutscheine können nur von Mitgliedern von Ostseestürmer e.V. im Ostseestürmer-Shop eingelöst werden.
  3. Gutscheine sind zwischen Mitgliedern übertragbar.
  4. Ostseestürmer e.V. kann zur Einlösung die Vorlage des Originalgutscheins verlangen.
  5. Auf dem Gutschein ist angegeben, für welche Leistungen der Ostseestürmer e.V. er eingelöst werden kann. Sofern nur ein Betrag angegeben ist, kann er für alle Leistungen der Ostseestürmer e.V., die im Shop angeboten werden, eingelöst werden.
  6. Ostseestürmer e.V. hat das Recht die Anzahl der Gutscheine die pro Bestellung oder von einem Mitglied in einem Zeitraum eingelöst werden können zu begrenzen.
  7. Ostseestürmer e.V. das das Recht für die Einsetzbarkeit von Gutscheinen einen Mindestbestellwert vorzuschreiben und/oder die eine Teileinlösung zu verweigern.
  8. Ostseestürmer e.V. haben das Recht die Einlösbarkeit von Gutscheinen zeitlich einzugrenzen. Sofern das Ende der Einlösungsfrist vor dem Ende des dritten Kalenderjahres liegt, dass auf das Jahr der Ausgabe folgt, hat der Gutscheininhaber innerhalb dieser Frist das Recht, die Auszahlung des Gutscheinbetrages von Ostseestürmer e.V. (bzw. den Gegenwert der angegebenen Leistungen), maximal jedoch den Kaufpreis, zu verlangen. Ostseestürmer e.V. hat in diesem Fall das Recht ein Bearbeitungsentgelt in Höhe von 5,– € zu verlangen.

J. Haftung, Versicherung und Verjährung

1. Ostseestürmer e.V. haftet bei Schäden, die nicht Körperschäden sind, nur in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit, bei Haftung wegen zugesicherter Eigenschaften und bei einer Haftung für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Bei allein fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung der Ostseestürmer e.V. auf vertragstypische und vorhersehbare Schäden, die nicht Körperschäden sind, und in jedem Fall der Höhe nach auf die 3-fache Leistungspreises beschränkt, es sei denn, sie beruhen auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der Ostseestürmer e.V. oder seiner Mitarbeiter. Eine deliktische Haftung bleibt von der Haftungsbeschränkung unberührt. Die Verjährungsfrist für die Ansprüche des Reisenden aus §§ 651 C bis 651 F BGB beträgt ein Jahr und beginnt mit dem Tage, an dem die Reise dem Vertrag nach enden sollte.

K. Streitfall

1. Mitglieder stimmen zu, dass ein Verstoß von Ihnen gegen diese AGB als Verstoß gegen die Pflichten ihrer Mitgliedschaft darstellt und Konsequenzen für Ihre Mitgliedschaft bis hin zu Ausschluss aus dem Verein haben kann. Umgekehrt steht es jedem Mitglied frei den Vorstand anzurufen, wenn es der Meinung ist, dass die Ostseestürmer e.V. gegen diese AGB verstoßen. Mitglied und Ostseestürmer e.V. erklären ausdrücklich eine einvernehmliche Einigung in Streitfragen anzustreben.

2. Mitglieder, die Verbraucher i.S.d. § 13 BGB sind, haben die Möglichkeit im Streitfall auf dem EU-Portal „Ihr Europa“ (http://europa.eu/youreurope/citizens/index_de.htm) ein Online-Schlichtungsverfahren unter Hinzuziehung einer anerkannten Schlichtungsstelle durchzuführen. Hierzu können sie sich der Online-Schlichtungs-Plattform der EU unter der URL: https://ec.europa.eu/consumers/odr/ bedienen. Das Online-Schlichtungsverfahren ist nicht zwingende Voraussetzung für das Anrufen zuständiger ordentlicher Gerichte, sondern stellt eine alternative Möglichkeit dar, Differenzen, die im Rahmen eines Vertragsverhältnisses auftreten können, zu beseitigen. Sonstige nationale Vorschriften zur Durchführung von Schlichtungsverfahren bleiben von dieser Regelung unberührt

3. Hinweis gemäß § 36 VSBG: Für Mitglieder, die Verbraucher im Sinne des § 13 BGB sind, besteht grundsätzlich die Möglichkeit  ein alternatives Streitschlichtungsverfahren im Sinne des § 36 VSBG anzustreben. Das alternative Schlichtungsverfahren ist nicht zwingende Voraussetzung für das Anrufen zuständiger ordentlicher Gerichte, sondern stellt eine alternative Möglichkeit dar, Differenzen, die im Rahmen eines Vertragsverhältnisses auftreten können, zu beseitigen. Ostseestürmer e.V. nimmt nicht an dem alternativen Streitschlichtungsverfahren im Sinne des § 36 VSBG teil.

4. Die gerichtliche Geltendmachung der Ansprüche ist erst zulässig, wenn ein Vermittlungsvorschlag der Ostseestürmer e.V. abgelehnt worden ist. Für die Geltendmachung von Ansprüchen gilt deutsches Recht.

5. Der Gerichtsstand für Vollkaufleute und für Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland haben sowie für Personen, die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt ins Ausland verlegt haben oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, ist der Vereinssitz der Ostseestürmer e.V. Stadtlohn.