Beschlossen auf der Mitgliederversammlung vom 14.03.2026
§1 Beitragstarife
(1) Der Mitgliedsbeitrag beträgt für:
- kleine Familien mit zwei Personen, gemeinsam: 100,– € für ein Geschäftsjahr.
- Familien, mit mehr als zwei Personen, gemeinsam: 150,– € für ein Geschäftsjahr.
- alle anderen Mitglieder 75,– € für ein Geschäftsjahr (Single)
(2) Bei der Einstufung eines Vollmitgliedes in die Tarife “kleine Familien” (Abs. 1, Nr. 2) und “Familien” (Abs. 1, Nr. 3) werden nur solche Mitglieder berücksichtigt, die in häuslicher Gemeinschaft leben.
§2 Ostseestürmer-Gutschein
(1) Mitglieder sind verpflichtet pro Geschäftsjahr einen Ostseestürmer-Gutschein mit folgendem Nennwert zu erwerben:
- “kleine Familien”: gemeinsam: 100 €
- “Familien”: gemeinsam: 50 €
- Alle anderen Mitglieder: 75 €
(2) Einsatzregeln für Ostseestürmer-Gutscheine
Ostseestürmer-Gutscheine
- können für alle kostenpflichtigen Angebote des Vereins eingesetzt werden
- können innerhalb einer Familie übertragen / gemeinsam genutzt werden
- müssen in einer Summe eingelöst werden; mögliche Restbeträge stellen eine Spende an den Verein dar und verfallen daher ersatzlos.
- sind nur bis zum Ende des Geschäftsjahres der Beitragszahlung gültig. Mit Ablauf des Geschäftsjahres stellt der Restwert eine Spende an den Verein dar.
- können nicht ausgezahlt, verkauft oder mit Verbindlichkeiten gegenüber Ostseestürmer e.V. verrechnet werden.
§3 Beitrag im Jahr der Aufnahme als Vollmitglied
Der Beitrag wird im Jahr der Aufnahme als Vollmitglied wie folgt berechnet:
(1) Das neue Vollmitglied ist nach den Regeln in §1 dem entsprechenden Beitragstarif zuzuordnen; dabei kann es ggf. auch zur Neuzuordnung von Vollmitgliedern mit gleicher Wohnanschrift kommen. Sofern dies der Fall ist, führt dies nicht zu einer Neuberechnung der Beiträge oder einer nachträglichen Verpflichtung zum Erwerb von Gutscheinen für die bereits vorhandenen (kleine) Familien-Vollmitglieder im laufenden Geschäftsjahr.
(2) Der Beitrag ist für das neue Vollmitglied monatsgenau für die verbleibenden Monate im Beitritts-Geschäftsjahr anteilig zu berechnen, wobei abweichend von §1 folgende Monatswerte zugrunde zu legen sind:
- für Mitglieder, die den Tarifen „kleine Familie“ oder „Familie“ zugeordnet werden: 2,08 €
- für alle übrigen Mitglieder: 6,25 €
Der Beitrittsmonat wird bei der Berechnung mitgezählt. Im Beitritts-Geschäftsjahr besteht abweichend von §2 (1) keine Verpflichtung zum Erwerb von Ostseestürmer-Gutschein.
§4 Weitere Regelungen
(1) Der Vorstand kann
- Gutscheine für reduzierte Mitgliedsbeiträge zu Marketingzwecken ausgeben
- Die Beiträge im Einzelfall oder für bestimmte Personengruppen mindern oder ganz aussetzten; er hat hiervon der Mitgliederversammlung zu berichten.
- Weitere, notwendige Anpassungen, mit Ausnahme der Höhe von Beiträgen vornehmen und in Kraft setzten.
(2) Mitgliedern im BGB-Vorstand wird ein Rabatt von 75,– €, den Mitgliedern des erweiterten Vorstandes ein Rabatt von 50,– € auf die zu zahlenden Mitgliedsbeiträge eingeräumt; die Verpflichtung zum Erwerb von Ostseestürmer-Gutscheine nach §2 bleibt unberührt.
(3) Verändert sich die Wohnsituation von Vollmitgliedern, die bislang in häuslicher Gemeinschaft lebten, bzw. nun leben, findet eine Überprüfung und ggf. Neuzuordnung zu einem Beitragstarif zum Beginn des neuen Geschäftsjahres statt.
(4) Mitglieder sind verpflichtet beitragsrelevante Änderungen dem Verein unverzüglich und unaufgefordert anzuzeigen.
(5) Mit der Aufnahme als Vollmitglied hat dieses einen Vereins-ZIP-Hoodie gem. der Kleiderordnung zu erwerben, sofern es zu diesem Zeitpunkt noch keinen solchen besitzt.
§5 Fälligkeiten, Verzug und Gebühren
(1) Der Mitgliedsbeitrag ist
- bei Neumitgliedern mit Genehmigung des Antrags auf Mitgliedschaft,
- bei Bestandsmitgliedern mit Beginn des jeweiligen Geschäftsjahres
für ein Geschäftsjahr sofort und in einer Summe im Voraus fällig, ohne dass es einer Zahlungsaufforderung bedarf.
(2) Das Mitglied ist mit der Zahlung des Mitgliedsbeitrages 30 Tage nach Fälligkeit in Verzug, ohne dass es einer Benachrichtigung bedarf.
(3) Die Verpflichtung zum Erwerb von Ostseestürmer-Gutscheinen ist mit Beginn des jeweiligen Geschäftsjahres sofort zu erfüllen; der Preis ist mit Beginn des Geschäftsjahres sofort und in einer Summe im Voraus fällig, ohne das es einer Zahlungsaufforderung bedarf.
(4) Bei Mitgliedern, die sich im Zahlungsverzug befinden, kann der Vorstand
- Verbindlichkeiten des Vereins gegenüber diesen Mitgliedern mit den Forderungen des Vereins verrechnen
- diese, auch mehrfach, schriftlich anmahnen und hierfür eine Gebühr lt. Gebührenordnung verlangen
- die Forderung mit 4%/a zu verzinsen.
- alle weiteren Kosten der Forderungsrealisierung der ursprünglichen Forderung zuschlagen
- die Mitglieder vom Leistungsbezug des Vereins ausschließen
(5) Der Mitgliedsbeitrag ist eine Bringschuld
Tarifübersicht
| Fälle | Tarif | Beitrag | verpflichtender Gutscheinerwerb |
| Einzelperson ab 16 Jahre | Single | 75 € | 75 € |
| Zwei Personen mit gleicher Anschrift | kleine Familie | 100 € | 100 € |
| Mehr als zwei Personen mit gleicher Anschrift | Familie | 100 € | 50 € |