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Und plötzlich kommt ein Baby…

Die Ostseestürmer bieten eine familienfreundliche Baby-Rücktrittsregelung von Törnbuchungen an.

Baby

Wer einen Segeltörn gebucht hat und plötzlich eine Schwangerschaft feststellt, kann in allgemeinen nicht ohne Kosten zurücktreten. Auch Reiserücktrittsversicherungen helfen da nicht weiter, denn sie übernehmen nur die Kosten im Falle von Komplikationen während der Schwangerschaft; die werdenden Väter sind ohnehin oft ausgeschlossen. Aber auch ohne zu erwartende Komplikationen ist der Gedanke an einem schaukeligen Hochseetörn, Stunden von einer möglichen, medizinischen Versorgung, für viele Schwangere eher beunruhigend.

Das ist nicht besonders komfortabel für junge Familien. Entweder verzichten Sie auf Törnbuchungen solange die Familienplanung nicht vollständig abgeschlossen ist, oder sie müssen riskieren, kurzfristig nicht segeln zu können und dann den Törnbeitrag zu verlieren; ein Betrag, der gerade jungen Familien auch weh tun kann.

Die Ostseestürmer haben sich schon immer als familienfreundlicher Team-Segelverein verstanden und daher ist es nur konsequent, Ostseestürmer e.V. allen Männern wie Frauen anbietet, im Falle einer Schwangerschaft vom Törn zurückzutreten und den Törnpreis erstattet zu bekommen.

Folgende Bedingungen müssen dafür erfüllt sein:

  • Die Schwangerschaft darf zum Zeitpunkt der Buchung noch nicht festgestellt sein.
  • Die Stornierung muss innerhalb von sechs Wochen nach Feststellung der Schwangerschaft erfolgen.

Für Frauen ist der errechnete Zeitpunkt der Geburt (vor, während oder erst nach dem Törn) dabei unerheblich. Für die männlichen Partner gilt: Der errechnete Geburtstermin darf nicht mehr als vier Wochen nach dem geplanten Törnende liegen.

Natürlich muss niemand wegen einer Schwangerschaft zurücktreten, denn an einzelnen Törns (z.B. auf dem Ijsselmeer) kann man ggf. auch gefahrlos teilnehmen, aber man kann. Jeder Schwangeren und ihrem Partner steht es frei das im Rahmen dieser Bedingungen zu tun.

Alle Details findest Du in unseren AGB; nur der dort veröffentlichte Text gilt.

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